Für die Nutzung unserer Räume gelten diese Bedingungen. Sie sind Bestandteil unseres Mietangebots.

Nutzungsbedingungen

  1. Die Nutzung der Räume ist nicht zur Durchführung von Versammlungen oder Veranstaltungen erlaubt, auf denen extremistische, rassistische, antisemitische oder gewaltverherrlichende Inhalte dargestellt werden. Mit der Bestätigung unseres Mietangebots versichert der Mieter versichert, dass die Veranstaltung keine derartigen Inhalte haben wird und verpflichtet sich, Besucher, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen.
  2. Dem Mieter obliegt die Aufsichtspflicht über die Räume, sein Eigentum und seine Besucher. Er haftet für entstandene Sach- und Personenschäden, die sich aus der Nutzung ergeben. Für den Abschluss notwendiger Versicherungen ist der Mieter verantwortlich.
  3. Außerhalb der vereinbarten Mietzeit können die Räume nicht genutzt werden – auch nicht für Vor- oder Nachbereitungen sowie für das Einlagern oder Unterstellen von Gegenständen.
  4. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Räume weiter unterzuvermieten oder dritten zum Gebrauch zu überlassen.
  5. Die Räume sind spätestens zum Ende der vereinbarten Mietzeit besenrein zurückzugeben. Tische, Stühle und andere Einrichtungsgegenstände sind wieder zusammenzustellen und aufzuräumen. Eventueller Müll istvom Mieterselbst zu entsorgen.
  6. Im gesamten Haus, auf den Außenflächen sowie vor dem Hausportal herrscht absolutes Rauchverbot. Raucherinseln befinden sich an den beiden Hausecken vor dem Gebäude.
  7. In den Räumen ist der Verzehr von Alkohol nicht gestattet.
  8. Der Mieter verpflichtet sich, die Räume in einem pfleglichen Zustand zu halten. Alle aufgetretenen Schäden sind sofort dem Vermieter anzuzeigen. Für durch verspätete Anzeige verursachte weitere Schäden haftet der Mieter. Werden Schäden nach der Nutzung durch den Vermieter festgestellt, ohne dass vor Nutzung seitens der Mieter diese Schäden reklamiert wurden, wird festgestellt, dass der Mieter den Schaden verursacht hat.
  9. Bei Gefahr im Verzug hat der Mieter selbst die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Vermieter vor weiterem Schaden zu bewahren.
  10. Der Mieter ist für die Erfüllung aller veranstaltungsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Der Mieter trägt gegebenenfalls anfallende Gebühren wie beispielsweise die GEMA.
  11. Der Mieter wird angehalten, sparsam mit Strom, Wasser und Heizung umzugehen und wo möglich Müll zu vermeiden.
  12. Der Mieter ist zur Rücksichtnahme und Kooperation mit anderen Hausnutzern und mit den Nachbarn verpflichtet. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, dafür zu sorgen, dass durch seine Veranstaltung und seine Besucher keine Lärmbelästigung außerhalb des Hauses entsteht. Nach 21 Uhr sind die Fenster deshalb geschlossen zu halten.
  13. Den Anweisungen des Vermieters oder dessen Beauftragten ist sofort Folge zu leisten.
  14. Der Mieter unterwirft sich bei Verletzung dieser Nutzungsbedingungen einer Vertragsstrafe in Höhe von pauschal 200,00 €. Ein eventueller weitergehender Schadenersatzanspruch ist damit nicht abgegolten.
  15. Der Vermieter behält sich vor, auch von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.

Schlüsselübergabe

  1. Die Schlüsselübergabe erfolgt montags bis freitags zwischen 8.30 und 19 Uhr im Café im Erdgeschoss.
  2. Am Wochenende und an Feiertagen ist das Café nicht geöffnet. Schlüssel müssen deshalb zwingend vorher abgeholt werden.
  3. Bei Verlust der Schlüssel wird das jeweilige Schloss auf Kosten des Mieters ausgetauscht.
  4. Die Schlüssel sind nach der Nutzung sofort zurückzugeben.

Vertragsänderungen

  1. Änderungen der Mietzeiten bedürfen der Schriftform. Generell sind bei Vertragsänderungen und Nichterfüllung Lösungen im beiderseitigen Einvernehmen anzustreben.
  2. Der Mieter kann von einem bestätigen Mietangebot unter Wahrung einer Frist von 21 Tagen vor dem ersten Nutzungstag schriftlich zurücktreten. Danach gelten die Vertragsbestimmungen.
  3. Bei Verstößen des Mieters gegen diesen Vertrag ist der Vermieter berechtigt, diesen Mietvertrag fristlos zu kündigen.

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