Ab dem 1. Oktober 2020 gilt während der Öffnungszeiten in unserem Haus eine allgemeine Maskenpflicht. Das betrifft Transferbereiche wie Flure, Treppen, Fahrstuhl, Toiletten und Hauszentrale. In unserem Hauscafé gilt diese Pflicht bis zum Erreichen des Sitzplatzes.
Auf Schildern werden die Bereiche, in welchen Maskenpflicht gilt, gekennzeichnet. In allen anderen Bereichen gelten weiterhin die allgemeinen Regeln wie Mindestabstand von 1,5 m und Rücksichtnahme.
Mit dieser Änderung möchten wir die kulturelle Teilhabe weiterhin für alle und das Arbeiten im Hause ermöglichen. Die Einführung soll eine weitere eventuelle Schließung all unserer Angebote vermeiden.
Solltest du keine Maske dabei haben, kannst du eine in unserer Hauszentrale erwerben.
Die Maskenpflicht gilt vorbehaltlich etwaiger Änderungen in der Coronaverordnung bis zum Ende des Jahres.